Allgemeine Geschäftsbedingungen

MS Mietwerkstatt Schwalmtal Hühnerkamp 11 41366 Schwalmtal


Allgemeine Geschäftsbedingungen der MS- Mietwerkstatt Schwalmtal für Selbstschrauber.


§1

Die Firma MS Mietwerkstatt Schwalmtal, Hühnerkamp 11, 41366 Schwalmtal (Vermieter genannt) stellt dem Mieter im Hühnerkamp 11, 41366 Schwalmtal Räumlichkeiten und Werkzeuge sowie Maschinen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Bei Abschluss eines Mietvertrages übergibt der Mieter den KFZ-Schein des zu bearbeitenden Fahrzeuges oder seinen Personalausweis als Sicherheit, welcher nach Zahlung aller Forderungen wieder herausgegeben wird. Mit Unterschrift des Mietvertrages oder Zustimmung eines mündlichen Vertrages erkennt der Mieter diese AGB ausnahmslos und ohne Ein-/ Widerrede an.
§2

Die Vermietung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und auf eigene Verantwortung sowie auf eigenes Risiko des Mieters.

Der Mieter erhält eine Einweisung auf die Hebebühnen sowie gemieteten Werkzeuge und Maschinen, die er mit seiner Unterschrift auf dem Auftragszettel bestätigt.
§3

Das Betreten der Mieträume (Werkstatt) geschieht auf eigene Gefahr, ganz gleich von wem und aus welchem Grund die Mieträume betreten oder benutzt werden.
Grundsätzlich und ausnahmslos besteht in den gesamten Räumen Rauch- und Alkoholverbot.
Das Handeln mit offenem Feuer (Schweißbrenner) benötigt eine zusätzliche Erlaubnis.
§4

Der Mieter ist verpflichtet, sich nach den Vorgaben des gesetzlichen Brandschutz und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu richten und seine Tätigkeit darauf einzustellen. Vorhaltige Feuerlöscher sind im Brandfall zu benutzen.
§5

Für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitskleidung ist der Mieter  eigenverantwortlich! Dies gilt auch für mitgebrachte Hilfskräfte des Mieters.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet dies zu kontrollieren und kann auch bei Arbeitsunfällen nicht in die Haftung genommen werden.

Dafür übernimmt der Mieter die Verantwortung und haftet für eventuelle Vorfälle als Mieter selbst.
§6

Austretende Gefahrenstoffe und Flüssigkeiten sind sofort wieder zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Behälter, auf Anweisung, einzulagern. Für falsche und unsachgemäße Einlagerungen von Schadstoffen und Flüssigkeiten in die Behälter, übernimmt der Mieter die Kosten einer fachgerechten Entsorgung.
§7

Metallschrottteile, Batterien, Katalysatoren können beim Vermieter kostenlos entsorgt werden. Für alle anderen Teile wie Kunststoffe, Öle, Schmierstoffe usw. ist eine Gebühr laut Aushang fällig und muss sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses bezahlt werden.
§8

Der Mieter muss bei Entgegennahme von Werkzeugen oder Maschinen diese auf Beschädigung prüfen und eventuelle Beschädigungen oder Defekte sofort dem Vermieter melden. Der Mieter kommt für alle durch ihn entstanden Schäden und Defekte auf, die er an den Werkzeugen oder Maschinen des Vermieters oder auch an seinen eigenen mitgebrachten und benutzten Werkzeugen und Teilen verursacht hat.
§9

Durch den Mieter beschädigtes Eigentum des Vermieters, wie Werkzeuge, Maschinen oder Einrichtungen, hat der Mieter in vollem Umfang entsstandene Reparaturkosten, ggfls. den Neupreiswiederbeschaffungswert zu ersetzen.
§10

Grundsätzlich ist mit dem Eigentum des Vermieters sorgfältig umzugehen und während der Nutzung zu pflegen.
§11

Der Arbeitsplatz und die Werkzeuge sind in einwandfreiem Zustand und gereinigt nach Mietende an den Vermieter zu übergeben. Muss vom Vermieter eine Reinigung oder Entsorgung vorgenommen werden, so werden diese Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt und sind vor Verlassen der Mieträume sofort zu begleichen. Bei Nichtleistung besteht Vermietungspfandrecht des Vermieters.
§12

Geliehene Werkzeuge und Teile sind ausschließlich nur auf dem Gelände der MS-Mietwerkstatt Schwalmtal zu benutzen.
Jeder Dieb- oder versuchter Diebstahl wird sofort zur Anzeige gebracht und gleichzeitig wird Hausverbot erteilt.
§13

Das Eigentum des Vermieters ist keine Selbstbedienungsware und darf nur mit Zustimmung des Vermieters MS Mietwerkstatt Schwalmtal, Hühnerkamp 11, 41366 Schwalmtal benutzt werden.
§14

Der Vermieter kann zu jeder Zeit das Mietverhältnis, ohne Angabe von Gründen, mit sofortiger Wirkung aufkündigen auch wenn die Arbeiten des Mieters noch nicht beendet sind. Dadurch eventuell entstehende Kosten für den Mieter können dem Vermieter nicht angelastet werden und gilt jetzt schon als nicht rechtlich einklagbar vereinbart. Der Mieter wurde darauf besonders hingewiesen.
§15

Der Rechnungsbetrag über die Vermietung , Entsorgung oder Verkauf von Teilen ist sofort und vor dem Verlassen der Räumlichkeiten zu entrichten. Die Teile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. Aus den Forderungen des Mietverhältnisses oder Verkauf von Teilen und Waren steht dem Vermieter ein Vermietungspfandrecht zu, auf den befindlichen Mietergegenständen die sich in den Vermietungsräumlichkeiten befinden.
Der Vermieter beruft sich ggf. auf §562 BGB und kann das Pfandrecht sofort ausüben.
§16

Die Mit- und Unterbringung persönlicher Gegenständen des Mieters in die Mieträume, erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung.
§17

Eventuell mündliche oder auch handliche Hilfestellungen durch den Vermieter oder dessen Beauftragten erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Sind aber unverbindlich und es kann kein Schadenersatz gefordert werden. Sollte auf Grund einer Fehlaussage oder Hilfestellung ein Schaden an Mensch, Tier oder Gegenstände entstehen, kann der Vermieter, dessen Angestellten oder Beauftragten nicht haftbar gemacht werden. Dies erkennt der Mieter ausnahmslos ohne Ein-/ Widerrede an.
Der Vermieter haftet nicht und kann auch nicht für Sach- und Personenschäden haftbar gemacht werden.
§18

Nimmt der Mieter an seinen Gegenständen bauliche oder konstruktive Veränderungen vor, die nicht der StVZO entsprechen oder widersprechen, kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden und ist alleinige Sache des Mieters.
§19

Der Gerichtstand ist und bleibt ohne Ausnahme der Erfüllungsort des Geschäftssitzes des Vermieter in Schwalmtal. Auch wenn der Mieter seinen Wohnsitz im Inland oder Ausland verändert.
§20

Sollte einer der beschriebenen Paragraphen dem deutschen Recht nicht entsprechen, so bleiben die anderen Paragraphen davon unberührt und behalten ihre Geltung.
§21

Der Vermieter behält sich vor, jederzeit die AGB zu ändern. Es gelten zum Zeitpunkt des Mietvertrages
immer die aktuellen AGB

 

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Inhaber Marcel Stümges

MS Mietwerkstatt Schwalmtal
Hühnerkamp 11
41366 Schwalmtal
Telefon: 02163 4999669 02163 4999669
Fax: 02163 5778229
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